Kosten – transparent und immer im Blick

Um zu Ihrem Recht zu kommen und es durchzusetzen, ist anwaltliche Beratung und Vertretung hilfreich und oftmals unverzichtbar. Das Hinauszögern der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe führt häufig dazu, dass wichtige Termine nicht eingehalten werden und Fristen verstreichen. Eine Rechtsberatung oder -vertretung hinauszuzögern, kann den Rechtsuchenden somit oft teurer kommen, als frühestmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Höhe der anwaltlichen Kosten ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder aus einer individuell zwischen Ihnen und mir abzuschließenden Vergütungsvereinbarung, für die das RVG ebenfalls Regelungen enthält.

Es ist bei mir gängige Praxis, dass ich Sie vor Beginn einer Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung in einem persönlichen Gespräch  über das anwaltliche Gebührensystem und die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich entstehenden Gebühren, Auslagen und Aufwendungen informiere. Erst dann vereinbare ich einvernehmlich mit Ihnen die Vergütungsmodalitäten.

Die Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten lassen sind im Vorhinein nur grob abschätzen, da sie auch vom weiteren Verfahrensverlauf abhängig sind. Ich informiere Sie rechtzeitig darüber, welche Kosten wann und wofür auf Sie zukommen.    

Von einer Vergütungsvereinbarung mache ich beispielsweise Gebrauch, wenn ein Mandat einen hohen zeitlichen Aufwand bei niedrigem Streitwert hat oder bei entsprechender Bedeutung der Rechtsstreitigkeit für Sie bzw. Problematik der Rechtslage. Ich biete Ihnen dann die Möglichkeit der Abrechnung zum Beispiel auf der Grundlage eines mit Ihnen vereinbarten angemessenen Pauschal- oder Zeithonorars an.

Vorschuss

Gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mache ich die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit von einem angemessenen Vorschuss abhängig.

Der Vorschuss kann sowohl die gesamten voraussichtlich entstehenden Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit umfassen als auch nur einen Teil, sodass ich mir weitere Vorschusszahlungen im Verfahrensverlauf vorbehalte.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass diese – abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag – Ihre Anwaltskosten übernimmt.

Landeskasse: Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeit
Sollten Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit selbst aufzubringen, kann Ihnen ein Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch die Landeskasse zustehen. Dazu stellen Sie beim Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, haben Sie an mich lediglich eine gesetzlich festgelegte Beratungshilfegebühr zu bezahlen.

Landeskasse: Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Anwalts- und Gerichtskosten selbst aufzubringen, können Sie beim Gericht Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen.